Allgemeine Geschäftsbedingungen

Musikprob Event GbR

Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

§2 Einlass und Sicherheitskontrollen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, die von der Musikprob Event GbR (Überlingerstrasse 14, 88630 Pfullendorf; nachfolgend „Veranstalter“) organisiert werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Besuchern (nachfolgend „Ticketkäufer“, „Teilnehmer“ oder „Karteninhaber“). Mit dem Kauf eines Tickets entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter, der dem Inhaber das Recht einräumt, die Veranstaltung zu besuchen. Erwirbt eine Person mehrere Tickets im Rahmen eines Kaufvorgangs, schließt sie im Namen der anderen Teilnehmer ebenso einen Besuchervertrag mit dem Veranstalter ab. Mit dem Kauf eines Tickets akzeptieren alle Beteiligten die in diesen AGB festgelegten Rechte und Pflichten.

1.2. Der Erwerb von Tickets erfolgt in der Regel über den Ticketshop des Veranstalters zu finden unter: shop.pfullywood-festival.de oder autorisierte Ticketverkaufsstellen oder Partnerunternehmen (nachfolgend „Vertriebspartner“), die Tickets im Namen des Veranstalters verkaufen. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die Vertragsbedingungen der Vertriebspartner. Im Falle von Unstimmigkeiten oder widersprüchlichen Regelungen zwischen diesen und den AGB des Veranstalters haben die hier festgelegten Bestimmungen Vorrang. Ferner können spezifische Regelungen gelten, beispielsweise zur Personalisierung von Tickets, Weitergabe oder bestimmten Versandbedingungen. Diese werden den Ticketkäufern separat mitgeteilt.

1.3. Der Gesamtbetrag für den Ticketkauf (nachfolgend „Ticketpreis“) setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter der Basispreis des Tickets, Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren und weitere mögliche Zuschläge, die jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Ticketpreis ist unmittelbar nach dem Vertragsabschluss zur Zahlung fällig und steht dem Veranstalter in vollem Umfang zu. Vertriebspartner können zusätzliche Gebühren für ihre eigenen Dienstleistungen erheben.

1.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketpreises bleibt das Ticket Eigentum des Veranstalters. Erst nach vollständiger Zahlung erhält der Ticketkäufer das Recht, an der Veranstaltung teilzunehmen. Unbezahlte oder nicht vollständig bezahlte Tickets gewähren keinen Anspruch auf Eintritt zur Veranstaltung.

1.5. Kindern unter sechs Jahren ist der Zutritt zu der Veranstaltung generell untersagt, auch dann, wenn sie sich in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder aufsichtspflichtigen Person befinden. Dementsprechend ist der Ticketverkauf an Kinder unter sieben Jahren ausgeschlossen. Falls es für bestimmte Veranstaltungen gesonderte Ausnahmeregelungen gibt, werden diese ausdrücklich bekannt gegeben.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer volljährigen, vertretungsberechtigten Person besuchen. Diese Begleitperson muss ebenfalls über ein gültiges Ticket verfügen. Ist die Begleitperson nicht der Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter, so muss sie eine von den Eltern unterschriebene schriftliche Vollmacht (Muttizettel) zur Personensorge vorlegen. Zusätzlich ist eine Kopie eines gültigen Personalausweises eines Erziehungsberechtigten beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person trägt die Verantwortung für die durchgängige Beaufsichtigung des Kindes oder Jugendlichen während der gesamten Veranstaltung. Jugendlichen unter 16 Jahren wird der Zutritt ohne eine berechtigte Begleitperson nicht gestattet.

Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen ohne Begleitung bis maximal 24:00 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Sollten sie von einer vertretungsberechtigten volljährigen Person begleitet werden, kann ihnen der Zugang ohne zeitliche Einschränkung gewährt werden, sofern sie sich mit einem gültigen Schülerausweis oder Kinderpass ausweisen können.

Falls Besuchern der Zutritt zur Veranstaltung aufgrund der Missachtung dieser Vorgaben verweigert wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf eine Stornierung der Buchung. Diese Regelungen sind verbindlich. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn sie für eine bestimmte Veranstaltung ausdrücklich kommuniziert werden.

1.6 Für Rollstuhlfahrer und ihre Begleitpersonen stehen spezielle Tickets zur Verfügung, die den Zugang zu einem ausgewiesenen Rollstuhlpodest ermöglichen. Die Anzahl dieser Plätze ist begrenzt, sodass der Veranstalter keine Garantie für die Verfügbarkeit dieser Tickets übernehmen kann. Rollstuhlfahrer haben darüber hinaus die Möglichkeit, reguläre Tickets für alle anderen Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu erwerben. 

Ausgenommen hiervon sind Tribünentickets, da diese nicht barrierefrei sind und keinen rollstuhlgerechten Zugang bieten. Der Veranstalter empfiehlt Rollstuhlfahrern, sich frühzeitig über die Verfügbarkeit von geeigneten Plätzen zu informieren und die Buchung entsprechend vorzunehmen. Bei Fragen zur Barrierefreiheit und zur Ticketverfügbarkeit steht der Veranstalter für weitere Informationen zur Verfügung.

1.7. Ermäßigte Tickets sind nur unter der Voraussetzung gültig, dass der Ticketinhaber zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch zur entsprechenden Ermäßigung berechtigt ist und dies beim Einlass nachweisen kann. Falls der Nachweis nicht erbracht wird, ist der Karteninhaber verpflichtet, die Differenz zwischen dem ermäßigten Preis und dem regulären Ticketpreis nachzuzahlen, um Zutritt zur Veranstaltung zu erhalten.

1.8. Sollte ein Ticket gestohlen oder verloren gehen, ist der Veranstalter unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail oder postalisch) zu informieren. Der Veranstalter ist berechtigt, verlorene oder gestohlene Tickets nach entsprechender Meldung zu sperren. Falls es sich um ein elektronisches Ticket handelt, kann nach einer Identitätsprüfung und entsprechenden Nachweisen eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. Für diesen Service kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Bei falschen oder betrügerischen Verlustmeldungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Neuausstellung physischer Tickets ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

1.9. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder zusätzliche Vertragsbedingungen von Dritten, insbesondere von Ticketkäufern oder Vertriebspartnern, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vom Veranstalter genehmigt.

2.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket gestattet. Beim erstmaligen Betreten der Veranstaltung ist das Ticket vorzuzeigen. Besucher, die das Veranstaltungsgelände verlassen, haben ohne einen entsprechenden Berechtigungsnachweis keinen Anspruch auf erneuten Zutritt.

2.2. Beim Eintritt zur Veranstaltung kann eine Sicherheitskontrolle durch das Ordnungspersonal durchgeführt werden. Diese umfasst sowohl die Kontrolle von Taschen und mitgeführten Gegenständen als auch eine eventuelle Leibesvisitation, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Gegenstände mitgeführt werden.

2.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern den Zugang zu verweigern, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Dies gilt insbesondere, wenn Besucher:

  • verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich führen (z. B. Waffen, pyrotechnische Artikel, Glasflaschen, Drogen),

  • sich in stark alkoholisiertem Zustand befinden oder unter Drogeneinfluss stehen,

  • sich beleidigend, diskriminierend oder gewaltverherrlichend verhalten,

  • das Jugendschutzgesetz missachten oder sich nicht ausweisen können.

In solchen Fällen verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises oder anderweitige Entschädigung besteht nicht.

§3 Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets

3.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Weitergabe von Tickets einzuschränken, um unautorisierte Verbreitung, illegale Handelsaktivitäten und Spekulationen mit Eintrittskarten zu unterbinden. Dies dient der Verhinderung von Gewalt und Straftaten im Zusammenhang mit der Veranstaltung, der Eindämmung des Schwarzmarkthandels und der Gewährleistung eines fairen Zugangs zu Tickets zu sozialverträglichen Preisen. Die Kontrolle über die Ticketvergabe ermöglicht es dem Veranstalter, einen geordneten Ticketvertrieb sicherzustellen, übermäßige Preisaufschläge durch Dritte zu vermeiden und somit den Verkauf von Tickets für alle Interessierten zugänglich zu halten.

3.2. Der Verkauf von Tickets sowie die Vergabe von Sondertickets erfolgen ausschließlich für die private Nutzung durch den Kunden. Ein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf ist strikt untersagt. Darüber hinaus ist es dem Kunden nicht gestattet:

  • Tickets öffentlich über Auktionsplattformen oder Online-Marktplätze (z. B. eBay, Kleinanzeigen, Facebook) oder nicht autorisierte Ticketbörsen (z. B. Viagogo, Seatwave, StubHub) zum Kauf anzubieten oder zu verkaufen,

  • Tickets zu einem höheren Preis als dem Originalkaufpreis weiterzugeben, wobei ein moderater Preisaufschlag von bis zu 10 % zur Deckung etwaiger Transaktionskosten erlaubt ist,

  • Tickets in regelmäßiger oder systematischer Weise weiterzuverkaufen oder eine größere Anzahl von Tickets an Dritte weiterzugeben,

  • Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer oder Tickethändler zu veräußern,

  • Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters für kommerzielle Zwecke zu nutzen oder nutzen zu lassen, etwa für Werbezwecke, als Gewinnspielpreise, als Bestandteil von nicht autorisierten Reise- oder Hospitality-Paketen oder als Bonusleistungen,

  • Sondertickets oder vergünstigte Eintrittskarten an Personen weiterzugeben, die nicht der eigentlichen Zielgruppe dieser Tickets entsprechen und somit den vorgesehenen Zweck der Sonderticketvergabe unterlaufen.

3.3. Eine private Weitergabe eines Tickets kann in begründeten Einzelfällen zulässig sein, insbesondere wenn der ursprüngliche Käufer aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Voraussetzung für eine solche Weitergabe ist, dass:

  • kein Verstoß gegen die in Ziffer 3.2 genannten Einschränkungen vorliegt,

  • der ursprüngliche Ticketinhaber den neuen Besitzer ausdrücklich über die Geltung dieser AGB informiert,

  • der neue Ticketinhaber mit den AGB einverstanden ist und sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets an die vertraglichen Bestimmungen gebunden sieht,

  • der Veranstalter im Vorfeld über die Weitergabe informiert wird, wobei der Name des neuen Ticketinhabers mitzuteilen ist, oder die Übertragung konkludent als zulässig angesehen wird.

3.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem neuen Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits dient sie der Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen ergeben sich insbesondere aus den in Ziffer 3.1 genannten Zielen der Ticketkontrolle und des fairen Ticketvertriebs.

3.5. Falls gegen die Bestimmungen zur Weitergabe und zum Wiederverkauf von Tickets gemäß Ziffer 3.2 verstoßen wird oder eine unzulässige Ticketübertragung erfolgt, ist der Veranstalter berechtigt:

  • Tickets, die vor dem Versand oder der Übergabe entgegen diesen Bestimmungen verkauft oder weitergegeben wurden, zu stornieren und nicht an den Käufer zu liefern,

  • bereits ausgegebene Tickets zu sperren, wodurch ein Zutritt zur Veranstaltung verhindert wird, ohne dass dem Ticketinhaber ein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung zusteht,

  • im Falle wiederholter Verstöße gegen diese Regelungen den betreffenden Kunden oder Käufer von zukünftigen Ticketkäufen auszuschließen.

3.6. Nach eigenem Ermessen kann der Veranstalter eine offizielle Zweitmarktplattform bereitstellen, über die Ticketinhaber ihre Eintrittskarten legal weiterverkaufen können. Falls eine solche Plattform eingerichtet ist, können Käufer ihre Tickets unter den Bedingungen des Veranstalters dort zum Weiterverkauf anbieten. Dies stellt eine sichere Möglichkeit dar, ein nicht mehr benötigtes Ticket weiterzugeben, ohne gegen die Bestimmungen zur unzulässigen Weitergabe zu verstoßen.

§4 Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung

4.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern unvorhersehbare oder nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände eintreten. Zu diesen Gründen zählen unter anderem Erkrankungen von Künstlern, behördliche Auflagen, Sicherheitsbedenken oder außergewöhnliche Ereignisse wie Krieg, Terroranschläge, Streiks, extreme Wetterbedingungen (z. B. Stürme, Überschwemmungen), Epidemien oder Pandemien. Auch Umstände, die die Durchführung der Veranstaltung erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, beispielsweise behördliche Verbote oder Reisebeschränkungen für Künstler, Personal oder Besucher, können eine Absage oder Verlegung notwendig machen. In solchen Fällen bestehen keine gegenseitigen Schadensersatzansprüche.

Sollte eine Veranstaltung aufgrund einer Epidemie oder Pandemie (z. B. COVID-19) ausfallen oder verlegt werden, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, eine Absage oder Verlegung vorzunehmen, insbesondere wenn aufgrund der jeweiligen Infektionslage oder behördlicher Anordnungen keine sichere Durchführung der Veranstaltung möglich ist. Eine Verlegung oder Absage kann ebenfalls erfolgen, wenn durch Einschränkungen oder andere Maßnahmen keine wirtschaftlich vertretbare Durchführung des Events gewährleistet werden kann.

4.2. Falls die Veranstaltung gemäß Ziffer 4.1 abgesagt wird, verliert das Ticket seine Gültigkeit und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. In diesem Fall kann der Ticketinhaber eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen. Diese Rückerstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum bei dem jeweiligen Vertriebspartner geltend gemacht werden. Sollte der Ticketinhaber die Frist aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können, muss dies durch entsprechende Nachweise belegt werden.

4.3. Wird die Veranstaltung verlegt, behalten bereits erworbene Tickets ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Sollte der Ticketinhaber am Ersatztermin nicht teilnehmen können, hat er das Recht, das Ticket zurückzugeben und eine Erstattung des Ticketpreises zu verlangen. Die Rückgabe muss bis spätestens 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung erfolgen und schriftlich beim Veranstalter beantragt werden. Falls der Ticketinhaber die Frist aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, ist dies nachweislich darzulegen.

4.4. Die Rückgabe und Erstattung der Tickets erfolgt in Übereinstimmung mit den AGB der jeweiligen Vertriebspartner. Der Ticketinhaber wird gebeten, sich über die jeweiligen Bedingungen der Verkaufsstelle zu informieren.

4.5. Im Falle einer Absage oder Verlegung erfolgt eine Rückerstattung des Ticketpreises nur für den reinen Ticketgrundpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Ticketkauf entstanden sind (z. B. Vorverkaufs- oder Systemgebühren), werden nicht erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Aufrechnung mit eigenen Forderungen vorzunehmen, insbesondere hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen wie Buchungs- und Systemgebühren oder Transaktionskosten.

4.6. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Sollte jedoch durch extreme Wetterbedingungen oder andere Sicherheitsrisiken eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Besuchern, Künstlern oder Personal bestehen, kann der Veranstalter die Veranstaltung abbrechen oder vorzeitig beenden. Ein Abbruch ist ebenfalls möglich, wenn es aufgrund behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt (z. B. terroristische Bedrohung) erforderlich ist. Falls die Veranstaltung mehr als die Hälfte der geplanten Spielzeit erreicht hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Sollte der Abbruch vor Erreichen der Hälfte der Spieldauer erfolgen, kann eine teilweise Rückerstattung gemäß den Regelungen in Ziffer 4.2 erfolgen.

4.7. Gebühren, die von Vertriebspartnern erhoben wurden, sind von dieser Regelung unberührt. Die Rückerstattung dieser Gebühren richtet sich nach den jeweiligen AGB der Vertriebspartner. Es wird empfohlen, sich vor dem Ticketkauf über die jeweiligen Erstattungsbedingungen zu informieren.

4.8. Die in dieser Ziffer genannten Regelungen berühren nicht die Rechte des Ticketinhabers im Falle einer durch den Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung. Weitere Details hierzu sind in Ziffer 5 zu finden.

§5 Haftungsbeschränkung

5.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, es sei denn, es handelt sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt oder keine wesentlichen vertraglichen Pflichten (sogenannte Kardinalpflichten) betroffen sind. Kardinalpflichten sind jene grundlegenden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

5.2. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies bedeutet, dass der Veranstalter nur für solche Schäden haftet, die typischerweise bei einem derartigen Vertragsverhältnis zu erwarten sind. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, wenn es sich um Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

5.3. Die in den Ziffern 5.1 und 5.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, falls Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Drittanbieter verursacht werden. Dies betrifft insbesondere Leistungen von externen Dienstleistern wie Gastronomiebetreibern, Merchandising-Ständen oder anderen eigenverantwortlichen Anbietern auf dem Veranstaltungsgelände. Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer geltend zu machen. Der Veranstalter stellt lediglich die Rahmenbedingungen für deren Tätigkeit zur Verfügung, ist jedoch nicht für deren Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich.

§6 Aufnahmen von Gästen / Besuchern während der Veranstaltung

6.1. Zur Dokumentation, Berichterstattung sowie zur Bewerbung der Veranstaltung kann der Veranstalter oder von ihm beauftragte und autorisierte Dritte (z. B. Rundfunk, Presse) Bild- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung und den anwesenden Besuchern anfertigen. Diese Aufnahmen dienen der öffentlichen Berichterstattung, medialen Berichterstattung sowie der werblichen Nutzung durch den Veranstalter. Die Verarbeitung dieser Aufnahmen erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO.

6.2. Die erstellten Bild- und Tonaufnahmen können für verschiedene Zwecke genutzt werden, unter anderem für:

  • die Ausstrahlung über Rundfunk- und Fernsehkanäle, einschließlich Live-Streaming und IPTV,

  • die öffentliche Zugänglichmachung in Online- und sozialen Medien,

  • die Nutzung in Printmedien,

  • die Speicherung und Archivierung zu Dokumentationszwecken,

  • die kommerzielle oder nicht-kommerzielle Verbreitung über Bild- und/oder Tonträger (z. B. DVD, Blu-ray, Streaming-Plattformen),

  • die Nutzung zu Werbezwecken für zukünftige Veranstaltungen des Veranstalters,

  • sonstige Formen der öffentlichen Wiedergabe, die dem Veranstalter im Rahmen der Vermarktung und Promotion der Veranstaltung dienlich sind.

6.3. Der Veranstalter achtet darauf, die Persönlichkeitsrechte der Besucher zu wahren. Sollten Besucher im Rahmen einer gezielten, klar erkennbaren Einzelaufnahme erscheinen und mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein, können sie sich an den Veranstalter wenden, um die Löschung oder Unkenntlichmachung des Materials zu beantragen. Dies gilt nicht für Aufnahmen von Menschenmengen oder Szenen, bei denen einzelne Personen nur als Teil einer größeren Gruppe erkennbar sind.

6.4. Falls ein Besucher Tickets für weitere Personen erwirbt, ist er verpflichtet, diese über die Regelungen dieser Ziffer 6 sowie über die entsprechenden Bestimmungen in Ziffer 8 zu informieren. Die Zulässigkeit der Ticketweitergabe nach den Bestimmungen in Ziffer 3 bleibt hiervon unberührt.

§7 Pflichten des Kunden beim Besuch der Veranstaltung

7.1. Den Besuchern ist es untersagt, folgende Gegenstände mit auf das Veranstaltungsgelände zu bringen:

  • Waffen jeglicher Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände,

  • Wurfgeschosse oder Objekte, die als solche verwendet werden können (z. B. Glasflaschen, Dosen, Steine),

  • Gasbehälter, Druckluftflaschen oder andere potenziell gefährliche Behältnisse,

  • Pyrotechnische Artikel wie Feuerwerkskörper, Fackeln oder Wunderkerzen,

  • Rucksäcke oder größere Taschen, die die Maße von 21 x 30 cm (DIN-A4-Format) überschreiten,

  • Regenschirme, da diese die Sicht anderer Besucher behindern können (es wird empfohlen, stattdessen wetterfeste Kleidung zu tragen).

Sollte ein Besucher gegen diese Vorschriften verstoßen, ist der Veranstalter berechtigt, ihm den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder ihn des Geländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder sonstige Entschädigungen besteht in diesem Fall nicht.

7.2. Beim ersten Betreten des Veranstaltungsgeländes wird das Ticket durch das Ordnungspersonal entwertet. Besucher, die das Gelände verlassen, können nur erneut eingelassen werden, wenn sie über einen speziellen Nachweis verfügen, der den Wiedereintritt legitimiert (siehe Ziffer 2.1). Ohne einen solchen Nachweis ist ein erneuter Eintritt nicht möglich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für dadurch entstehende Unannehmlichkeiten oder Schäden.

7.3. Das Fotografieren während der Veranstaltung ist ausschließlich mit Mobiltelefonen und nur für den privaten Gebrauch gestattet. Es ist untersagt:

  • Aufnahmen mit professionellen Kameras, Videogeräten oder Tonaufzeichnungsgeräten anzufertigen,

  • Blitzlicht oder andere künstliche Lichtquellen zu verwenden,

  • Fotos oder Videos auf kommerziellen Plattformen zu veröffentlichen (z. B. YouTube, Facebook, Instagram),

  • Bild- und Tonaufnahmen für kommerzielle Zwecke zu nutzen oder zum Verkauf anzubieten.

Die Arbeit von Fernsehteams oder offiziellen Medienvertretern darf nicht behindert werden. Sollten Besucher gegen diese Vorschriften verstoßen, kann dies zur Verweisung von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises führen. Das Ordnungspersonal ist befugt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen.

§8 Änderungen des Programms

8.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Veranstaltungsprogramm jederzeit aus organisatorischen, produktionstechnischen oder unvorhergesehenen Gründen anzupassen. Dies kann Änderungen im Ablauf, die Verschiebung von Programmpunkten oder die Streichung einzelner Künstler umfassen.

8.2. Sollte es zu wesentlichen Änderungen kommen, beispielsweise zur Absage eines angekündigten Headliners oder einer maßgeblichen Programmanpassung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Der Veranstalter stellt sicher, dass trotz solcher Änderungen eine gleichwertige oder angemessene Veranstaltungserfahrung gewährleistet wird.

8.3. Verzögerungen oder Verschiebungen einzelner Programmpunkte, etwa durch witterungsbedingte Einflüsse oder technische Erfordernisse, sind vom Besucher hinzunehmen und begründen ebenfalls keinen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz.

8.4. Alle Änderungen am Programm werden vom Veranstalter zeitnah über die offiziellen Kanäle, einschließlich der Veranstaltungswebsite sowie relevanter Social-Media-Plattformen, bekannt gegeben. Besuchern wird empfohlen, sich vor und während der Veranstaltung regelmäßig über mögliche Anpassungen zu informieren.

§9 Verhalten und Zutritt zur und während der Veranstaltung

9.1. Festivalgelände und geltende Regeln: Der Zutritt zum Festivalgelände unterliegt der dort ausgehängten und online abrufbaren Hausordnung. Jeder Besucher erkennt durch das Betreten des Geländes die geltenden Vorschriften als verbindlich an. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob der Ticketkäufer oder -inhaber mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist oder nicht.

9.2. Hausrecht und Weisungsbefugnis: Der Veranstalter sowie von ihm beauftragte Dritte (z. B. Sicherheitspersonal, Ordnungsdienst) üben das Hausrecht über das Veranstaltungsgelände aus. Den Anweisungen des Veranstalters, der Sicherheitskräfte, der Polizei oder anderer zuständigen Behörden sind jederzeit Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die gegen die geltenden Vorschriften verstoßen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen, vom Gelände zu verweisen.

9.3. Zutrittsrecht und Einlassbeschränkungen: Der Zutritt zum Festivalgelände ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Ticket gestattet. Ein Einlass kann verweigert werden, wenn:

  • sich der Besucher einer Kontrolle durch das Sicherheitspersonal am Eingang oder im Innenbereich verweigert,

  • der Besucher das Veranstaltungsgelände bereits einmal betreten und ohne entsprechende Berechtigung wieder verlassen hat, wodurch das Ticket seine Gültigkeit verliert,

  • das Ticket beschädigt oder manipuliert wurde oder es sich um eine Fälschung handelt,

  • das Ticket nicht den zugelassenen Übertragungsrichtlinien entspricht (siehe Ziffer 3.3).

Bei einer berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine anderweitige Entschädigung.

9.4. Parken und Sicherheitskontrollen: Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit einem gültigen Parkticket auf den ausgewiesenen Parkflächen gestattet. Beim Einlass kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst durchgeführt werden. Insbesondere beim Betreten des Bühnenbereichs (Infield) kann es zu Leibesvisitationen und Taschenkontrollen kommen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher ausdrücklich mit diesen Maßnahmen einverstanden.

9.5. Besondere Zutrittsregelungen und Hygienemaßnahmen: Sollten behördliche Auflagen oder gesetzliche Bestimmungen den Zutritt zum Festivalgelände einschränken (z. B. aufgrund von Gesundheits- oder Sicherheitsvorschriften), kann der Veranstalter zusätzliche Bedingungen für den Einlass und Aufenthalt festlegen. Dies kann unter anderem beinhalten:

  • festgelegte Zeitfenster für den Einlass, die zwingend einzuhalten sind,

  • spezielle Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wie Abstandsgebote oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes,

  • die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Kontaktverfolgung oder zur Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen,

  • die Vorlage eines Nachweises über den Impf-, Genesenen- oder Teststatus gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO).

Sollte ein Ticketinhaber aufgrund dieser Regelungen den Zutritt nicht wahrnehmen können oder wollen, kann er unter bestimmten Bedingungen von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nur, wenn die geltenden Vorgaben erst nach Ticketkauf bekannt gemacht wurden und der Ticketinhaber vor dem ersten Zutritt zum Veranstaltungsgelände den Rücktritt erklärt. Bereits angefallene Gebühren (z. B. Service- und Versandgebühren) werden nicht erstattet. Das Rücktrittsrecht erlischt, sobald der Besucher das Veranstaltungsgelände einmal betritt.

9.6. Informationspflicht und Gesundheitsrisiken: Es liegt in der Verantwortung jedes Ticketinhabers, sich vor und während der Veranstaltung über eventuelle Programmänderungen, Sicherheitsvorgaben oder gesundheitliche Schutzmaßnahmen zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen sind auf der offiziellen Webseite des Veranstalters abrufbar.

Jeder Besucher erkennt an, dass trotz möglicher Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ein Infektionsrisiko (z. B. durch virale Erkrankungen) bestehen kann. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptiert der Ticketinhaber dieses Risiko eigenverantwortlich und stellt den Veranstalter von etwaigen Ansprüchen aufgrund einer Ansteckung frei.

§10 Beeinträchtigung der Gesundheit durch Lautstärke

10.1. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass bei der Veranstaltung, insbesondere im Bereich vor der Bühne und in unmittelbarer Nähe zu Lautsprecheranlagen, hohe Schallpegel auftreten können. Diese können potenziell gesundheitliche Beeinträchtigungen, insbesondere Schäden am Gehör, verursachen.

10.2. Der Veranstalter trifft geeignete technische Vorkehrungen zur Begrenzung der Lautstärke, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Dazu gehören unter anderem:

  • eine an die Veranstaltungsumgebung angepasste Beschallungstechnik,

  • Lautstärkebegrenzungen gemäß geltenden Richtlinien und Vorschriften,

  • die Auswahl der Veranstaltungsorte unter Berücksichtigung akustischer Gegebenheiten.

10.3. Trotz dieser Maßnahmen kann eine individuelle Empfindlichkeit gegenüber Lautstärke nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher allen Besuchern dringend empfohlen:

  • Ohrstöpsel oder Gehörschutz zu verwenden, insbesondere bei längeren Aufenthalten im unmittelbaren Bühnenbereich oder in der Nähe von Lautsprechern,

  • sich in regelmäßigen Abständen von den Hauptlautsprechern zu entfernen, um eine durchgängige hohe Schallbelastung zu vermeiden,

  • einen Standort zu wählen, der den persönlichen Hörgewohnheiten entspricht und einen angenehmen Klanggenuss ermöglicht.

10.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch Lautstärke verursacht werden, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen sind. Jeder Besucher trägt die Verantwortung für seinen individuellen Schutz und die eigenverantwortliche Nutzung von Gehörschutzmaßnahmen.

§11 Datenschutz

11.1. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Ticketkäufer und Ticketinhaber im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie gemäß den Bestimmungen dieser AGB. Die Datenverarbeitung erfolgt einerseits zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Veranstalters im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf und der Durchführung der Veranstaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits werden personenbezogene Daten auf Grundlage berechtigter Interessen des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet.

11.2. Die berechtigten Interessen des Veranstalters umfassen insbesondere:

  • die sichere und geordnete Abwicklung des Ticketverkaufs sowie die Vermeidung von Ticketmissbrauch,

  • die Kontrolle und Organisation des Einlasses zur Veranstaltung,

  • Maßnahmen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr während der Veranstaltung,

  • Marketing- und Werbemaßnahmen für zukünftige Veranstaltungen, sofern der Ticketinhaber nicht widersprochen hat.

11.3. Soweit personenbezogene Daten für die Abwicklung des Ticketkaufs über Drittanbieter oder Vertriebspartner verarbeitet werden, gelten zusätzlich die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Ticketanbieter. Die Verantwortung für den Schutz dieser Daten liegt in diesen Fällen beim jeweiligen Dienstleister.

11.4. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Betroffenenrechten gemäß DSGVO sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können den gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Webseite des Veranstalters entnommen werden. Jeder Ticketinhaber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

§12 Bezahlen per Karte

12.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein bargeldloses Zahlungssystem (Cashless Payment) für den Ticketkauf, gastronomische Angebote, Merchandising-Artikel oder sonstige Leistungen auf dem Veranstaltungsgelände einzuführen.

12.2. Die Entscheidung über Art, Umfang und technische Umsetzung des Cashless Payment Systems liegt ausschließlich beim Veranstalter. In der Regel besteht auch die Möglichkeit, an bestimmten Stellen in bar zu bezahlen.

12.3. Falls ein Cashless Payment System genutzt wird, werden entsprechende Informationen über die Funktionsweise, Aufladungs- und Rückerstattungsmöglichkeiten sowie eventuelle Gebühren rechtzeitig auf der Webseite des Veranstalters und vor Ort kommuniziert.

12.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder Ausfälle des Cashless Payment Systems, die durch externe Dienstleister oder höhere Gewalt verursacht werden. In solchen Fällen bemüht sich der Veranstalter, alternative Zahlungsmöglichkeiten bereitzustellen, kann dies jedoch nicht garantieren.

§13 Änderungen

13.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Preisliste anzupassen, wenn sich wesentliche Marktverhältnisse, gesetzliche Bestimmungen oder höchstrichterliche Rechtsprechungen ändern. Anpassungen können insbesondere erforderlich werden, wenn neue gesetzliche Vorschriften in Kraft treten, behördliche Vorgaben modifiziert werden oder wirtschaftliche Entwicklungen eine Änderung notwendig machen.

13.2. Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden den Ticketinhabern mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt in schriftlicher Form oder – sofern der Ticketinhaber dieser Kommunikationsform zugestimmt hat – per E-Mail. In der Änderungsmitteilung wird auf die wesentlichen Anpassungen hingewiesen.

13.3. Die Änderungen gelten als vom Besucher akzeptiert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Der Veranstalter wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Genehmigungsfiktion hinweisen.

13.4. Ein Widerspruch gegen die Änderungen ist schriftlich an die in Ziffer 1.1 genannte Kontaktadresse zu richten. Widerspricht der Besucher den Änderungen fristgerecht, behalten die bisherigen AGB für ihn weiterhin Gültigkeit, es sei denn, die Änderungen sind aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben zwingend erforderlich.

§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1. Auf den Vertrag zwischen dem Ticketinhaber und dem Veranstalter sowie auf sämtliche damit verbundenen Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

14.2. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften zum Verbraucherschutz, insbesondere solche des Staates, in dem der Ticketinhaber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese ihm günstigere Regelungen gewähren.

14.3. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen, hauptsächlich für Lieferung, Leistung und Zahlung, ist der Geschäftssitz des Veranstalters.

14.4. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, dem Ticketkauf oder der Veranstaltung ergeben, ist das zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters maßgeblich. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. In diesem Fall gilt der gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsstand des Verbrauchers.

§15 Kein Widerrufsrecht

15.1. Beim Kauf von Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel (z. B. Online-Ticketshops, Telefonbestellungen) kommt gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag zustande. Dennoch besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für den Käufer, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

15.2. Dies bedeutet, dass der Käufer nach der Bestätigung seiner Bestellung durch den Veranstalter zur Abnahme und vollständigen Bezahlung der bestellten Tickets verpflichtet ist. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht, auch nicht innerhalb der üblichen 14-tägigen Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge.

15.3. Eine Stornierung oder Erstattung der Tickets ist nur in den ausdrücklich in diesen AGB genannten Ausnahmefällen möglich. In allen anderen Fällen ist eine Rückgabe oder Rückerstattung ausgeschlossen, unabhängig von Gründen wie Krankheit, persönlichen Verhinderungen oder sonstigen unvorhergesehenen Umständen.

§16 Schlussklausel

16.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Klausel möglichst nahekommt.

16.2. Gleiches gilt für den Fall, dass in diesen AGB eine Regelungslücke besteht. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, die dem beabsichtigten Zweck der Ticket-AGB entspricht und die bestehende Lücke sachgerecht schließt.

16.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für notwendige Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, die eine Modifikation dieser AGB erforderlich machen.

§17 Streitbelegung

18.1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link abrufbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Diese Plattform ermöglicht Verbrauchern und Unternehmern die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen.

18.2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Ticketkauf kommen, können sich Besucher direkt an den Veranstalter wenden, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.

 

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§18 Service

Unser Servicedienst steht für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter:

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Stand 03-2025